Gesetz als Grundlage
Jede Gemeinde ist laut Bernischem Gemeindegesetz zur Herausgabe eines öffentlichen Publikationsorgans in Form des amtlichen Anzeigers verpflichtet.
Zweck und Aufgabe der Publikationen im Kanton Bern
Die Anzeiger erfüllen in erster Linie eine wichtige amtliche Funktion. Mit ihnen wird nämlich sichergestellt, dass die offiziellen Informationen in verlässlicher Form und für alle erkennbar veröffentlicht werden. Was im amtlichen Teil eines staatlichen, anerkannten Anzeigers publiziert ist, gilt damit als bekannt und verpflichtet den Einzelnen. Wollen Bürgerinnen und Bürger also vermeiden, aus Unkenntnis in Rechtsnachteil zu geraten, müssen sie den Anzeiger lesen.
Die amtlichen Anzeiger erscheinen wöchentlich in gedruckter Form und werden an alle Betriebe und Haushaltungen im Verteilgebiet kostenlos zugestellt (mit Ausnahme von Ferien- und Zweitwohnungen, gemäss Art. 49g des Gemeindegesetzes des Kantons Bern).